GDPR

DSGVO-Konformität

Sind Sie bereit für EU-DSGVO?

Wir erfüllen vollständig die Anforderungen der DSGVO. Wir schützen Ihre persönlichen Daten nach höchsten Standards und achten auf Ihre Datenschutzrechte. Mit unserer DSGVO-Konformität sind Ihre Daten sicher.

Ihre Privatsphäre ist
unsere Priorität.

Wir schützen die Privatsphäre Ihrer persönlichen Daten

Wir erfüllen die Anforderungen der DSGVO

Wir verarbeiten Ihre
Daten sicher

Unsere Dienstleistungen mit DSGVO-Konformität

Halten Sie Ihre Daten sicher

Mit unseren DSGVO-konformen Dienstleistungen schützen wir Ihre persönlichen Daten und sichern Ihre Geschäftsprozesse ab. Wir bieten gesetzeskonforme Lösungen, die die Sicherheit und den Ruf Ihres Unternehmens wahren.

1. Allgemeine Anforderungen

  • Erhebung, Verarbeitung und Speicherung von Daten: Einhaltung der Prinzipien der DSGVO: Rechtmäßigkeit, Zweckbindung, Datenminimierung, Richtigkeit, Speicherbegrenzung, Integrität und Vertraulichkeit.
  • Rechtsgrundlage für Datenverarbeitung: Nachweis einer gültigen Rechtsgrundlage (Einwilligung, Vertragserfüllung, rechtliche Verpflichtung, etc.).
  • Nachweisbarkeit der Einhaltung: Einführung eines Datenschutzmanagementsystems (DSMS) und Dokumentation aller Datenschutzmaßnahmen.

2. Organisatorische Maßnahmen

  • Bestellung eines Datenschutzbeauftragten (DSB): Pflicht, wenn die Datenverarbeitung das Kerngeschäft ist, besonders sensible Daten verarbeitet werden oder regelmäßig systematische Überwachungen stattfinden.
  • Schulungen und Sensibilisierung: Regelmäßige Schulungen für Mitarbeiter zu Datenschutzrichtlinien und -vorgaben.
  • Erstellung eines Verzeichnisses von Verarbeitungstätigkeiten: Übersicht über alle Datenverarbeitungsprozesse und deren Rechtsgrundlagen.
  • Datenschutzrichtlinien: Implementierung interner Datenschutzrichtlinien.

3. Technische Maßnahmen

  • IT-Sicherheit: Maßnahmen zur Gewährleistung der Vertraulichkeit, Integrität und Verfügbarkeit von Daten (z. B. Firewalls, Verschlüsselung, Zugriffskontrollen).
  • Datenspeicherung: Sicherstellung, dass personenbezogene Daten nicht länger gespeichert werden als nötig.
  • Datenverschlüsselung: Einsatz von Verschlüsselungstechnologien, wo immer es möglich ist.
  • Sicherstellung der Datenminimierung: Nur die notwendigen Daten verarbeiten und speichern.

4. Betroffenenrechte

  • Information und Transparenz: Datenschutzinformationen in klarer und verständlicher Sprache zur Verfügung stellen.
  • Auskunftsrecht: Gewährleistung, dass Betroffene auf Anfrage Zugang zu ihren Daten erhalten.
  • Recht auf Berichtigung: Möglichkeit zur Korrektur falscher Daten.
  • Recht auf Löschung (“Recht auf Vergessenwerden”): Mechanismen für die Löschung von Daten, wenn diese nicht mehr benötigt werden oder keine Rechtsgrundlage vorliegt.
  • Recht auf Einschränkung der Verarbeitung: Betroffenen die Möglichkeit geben, die Verarbeitung einzuschränken.
  • Recht auf Datenübertragbarkeit: Bereitstellung der Daten in einem strukturierten, gängigen Format.
  • Widerspruchsrecht: Möglichkeit, gegen bestimmte Verarbeitungen Einspruch zu erheben.

5. Verträge und Zusammenarbeit mit Dritten

  • Auftragsverarbeitung: Abschluss von Verträgen mit externen Dienstleistern, die Daten im Auftrag verarbeiten, um deren DSGVO-Konformität sicherzustellen.
  • Sorgfaltspflicht bei Drittanbietern: Prüfung, ob Dienstleister und Partner ebenfalls DSGVO-konform sind.
  • Standardvertragsklauseln: Einsatz von Standardvertragsklauseln bei Datenübermittlungen in Drittländer.

6. Umgang mit Datenpannen

  • Meldung von Datenpannen: Bei Verletzungen des Schutzes personenbezogener Daten innerhalb von 72 Stunden an die zuständige Aufsichtsbehörde melden.
  • Protokollierung von Vorfällen: Dokumentation aller Datenschutzverletzungen, auch wenn keine Meldepflicht besteht.
  • Notfallpläne: Etablierung eines Plans zur schnellen Reaktion bei Sicherheitsvorfällen.

7. Datenschutz-Folgenabschätzung (DSFA)

  • Durchführung einer DSFA bei Verarbeitungen mit hohem Risiko für die Rechte und Freiheiten der Betroffenen (z. B. Profiling, Verarbeitung sensibler Daten).

8. Mitarbeiterzugriffe

  • Zugriffsberechtigungen: Einschränkung der Zugriffe auf personenbezogene Daten nur auf die notwendigen Personen.
  • Kontrolle und Protokollierung: Nachverfolgung und Kontrolle von Datenzugriffen

9. Kommunikation mit der Aufsichtsbehörde

  • Zusammenarbeit: Verpflichtung zur Zusammenarbeit mit der zuständigen Datenschutzbehörde.
  • Ansprechpartner: Klar benannter Ansprechpartner für Datenschutzthemen innerhalb des Unternehmens.

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