NIS 2

NIS-2

Erfüllen Sie die Standards nach NIS-2!

Wer als kritische Infrastruktur gilt und die Bedinungen von NIS2 erfüllt trägt große Verantwortung. Hierbei geht es um die Existenz unseres Ökosystems in Deutschland. Damit bei kritischen Situationen das System nicht kollabiert. 

Sichern Sie sich und unser Ökosystem ab.

Schützen Sie sich selsbt und uns alle

NIS-2 erfolgreich umsetzen und absichern

Ganz unkompliziert und bequem umsetzen

Unsere Dienstleistungen mit DSGVO-Konformität

NIS2 sichert unser Leben ab!

Erfüllen Sie die Standards nach NIS 2!

1. Anwendungsbereich prüfen

Kurz vorweg: NIS2 sichert unser Überleben ab! Für den Fall der Fälle müssten alle Organe weiter funktionieren damit unser Leben ununterbrochen fortgeführt werden kann. 

Damit das funktioniert müssen alle Unternehmen die mehr als 50 Mitarbeiter beschäftigen oder einen Jahresumsatz von 10 Mio. € erreichen und aus diesen Branchen stets funktionieren: 

Energie

Verkehr

Gesundheit

Finanzwesen

Kommunikation

Wasserversorgung

Lebensmitteln

Entsorgung

2. Management und Verantwortung

Verantwortung der Geschäftsführung

3. Maßnahmen für Cybersicherheit

Risikomanagement: Einführung eines Risikomanagementsystems, das Cybersicherheitsrisiken identifiziert, bewertet und minimiert.
Technische und organisatorische Maßnahmen:
Prävention: Firewalls, Anti-Malware, Patch-Management.
Erkennung: Monitoring-Systeme (z. B. SIEM) und Schwachstellenscans.
Reaktion: Incident-Response-Pläne und Notfallmanagement.
Wiederherstellung: Backup- und Recovery-Strategien.
Zugangskontrollen: Einführung von Multi-Faktor-Authentifizierung (MFA) und rollenbasiertem Zugriff.

Netzwerkschutz & Firewalls

Bedrohungserkennung & Reaktion

Monitoring & Alarmierung

Wartungen & Patch Management

Sicherungen & Notfall-Backups

Multi-Faktor-Authentifizierung

Strategie für die Umsetzung

Notfallmanagement

4. Vorfallsmanagement

Meldung von Sicherheitsvorfällen:
Meldepflicht von Cybervorfällen, die erhebliche Auswirkungen auf die erbrachten Dienste haben. Meldung muss an die zuständige nationale Behörde oder das CSIRT (Computer Security Incident Response Team) erfolgen, in der Regel innerhalb von 24 bis 72 Stunden. Vorfallsprotokollierung: Dokumentation von Vorfällen und deren Bearbeitung.

5. Kooperation mit Behörden

Zusammenarbeit mit nationalen Behörden und CSIRTs:
Bereitstellung von Informationen über IT-Sicherheitsvorfälle. Teilnahme an nationalen und sektorspezifischen Sicherheitsübungen. Erstellung von Berichten: Regelmäßige Berichterstattung über den Stand der Cybersicherheit und durchgeführte Maßnahmen.

6. Maßnahmen zur Lieferkettensicherheit

Sicherstellung der Cybersicherheit in der Lieferkette: Überprüfung von Drittanbietern und Lieferanten auf Cybersicherheitsmaßnahmen. Verträge, die Sicherheitsanforderungen an Dienstleister festlegen.

7. Sektor- und unternehmensspezifische Maßnahmen

Branchenspezifische Anforderungen: Abhängig vom Sektor (z. B. Gesundheitswesen, Verkehr) können spezifische Anforderungen gelten. Netzwerk- und Systemsicherheit: Minimierung von Schwachstellen in den eingesetzten IT-Systemen. Implementierung sicherer Protokolle und regelmäßige Tests der Sicherheitsmechanismen.

8. Ausbildung und Sensibilisierung

Mitarbeiterschulungen: Regelmäßige Schulungen zu Cyberrisiken und sicheren Arbeitspraktiken. 
Sensibilisierungskampagnen: Förderung eines Sicherheitsbewusstseins im gesamten Unternehmen.

9. Prüfungen und Audits

Regelmäßige Audits: Überprüfung der Sicherheitsmaßnahmen durch interne oder externe Audits.
Selbstbewertungen: Regelmäßige Eigenkontrollen zur Bewertung der Sicherheitslage.
Zertifizierungen: Optional: Zertifizierung nach ISO/IEC 27001 oder anderen relevanten Standard

10. Sanktionen und Strafen

Bußgelder: Hohe Strafen bei Verstößen (bis zu 2 % des weltweiten Jahresumsatzes).
Persönliche Haftung: Geschäftsführung kann für Versäumnisse bei der Cybersicherheit haftbar gemacht werden.

11. Umsetzung eines Cybersicherheitsplans

Strategie entwickeln: Ein klarer Plan für Cybersicherheitsmaßnahmen, der Prioritäten setzt und Verantwortlichkeiten definiert.
Kontinuierliche Verbesserung: Maßnahmen regelmäßig überprüfen und an neue Bedrohungen anpassen.

Schlusswort

Die NIS 2-Richtlinie erfordert einen umfassenden und systematischen Ansatz zur Cybersicherheit, der nicht nur technische, sondern auch organisatorische und rechtliche Aspekte berücksichtigt. Unternehmen sollten frühzeitig Maßnahmen ergreifen, um Sanktionen zu vermeiden und die Sicherheit ihrer Dienste zu gewährleisten.

Sorgen Sie mit der DSGVO für Sicherheit

Wir sichern Sie ab!

Mit unseren DSGVO-konformen Prozessen gewährleisten wir die Vertraulichkeit und Sicherheit Ihrer Daten. Wir bringen Ihr Unternehmen in Einklang mit den gesetzlichen Anforderungen und stärken das Vertrauen Ihrer Kunden. Wir bieten Ihnen ein sicheres Datenmanagement.

Wir schützen Ihre Daten, weil wir DSGVO-konform sind.

Ihre Suche hat nun ein Ende:

Entscheiden Sie sich jetzt für den besten IT-Partner