NIS 2
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DSGVO-Konformität
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Ihre Privatsphäre ist
unsere Priorität.
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- Datenschutzberatung
- Datenverarbeitungspolitiken
-
Kontinuierliches
Compliance-Monitoring
1. Anwendungsbereich prüfen
- Prüfen, ob das Unternehmen unter die NIS 2 fällt:
- Unternehmen sind betroffen, wenn sie wesentliche oder wichtige Dienste bereitstellen, insbesondere in kritischen Sektoren wie:
- Energie
- Verkehr
- Gesundheit
- Finanzwesen
- Informations- und Kommunikationstechnologien
- Wasserversorgung
- Größe: Unternehmen mit mehr als 50 Mitarbeitern oder einem Jahresumsatz von über 10 Millionen Euro sind grundsätzlich betroffen.
- Unternehmen sind betroffen, wenn sie wesentliche oder wichtige Dienste bereitstellen, insbesondere in kritischen Sektoren wie:
2. Management und Verantwortung
- Verantwortung der Geschäftsleitung:
- Geschäftsführung muss sicherstellen, dass NIS 2-Maßnahmen umgesetzt werden.
- Pflicht zur Überwachung und Steuerung der Cybersicherheitsstrategie.
- Bußgelder: Geschäftsleitung kann bei Verstößen persönlich haftbar gemacht werden.
3. Cybersicherheitsmaßnahmen
- Risikomanagement:
- Einführung eines Risikomanagementsystems, das Cybersicherheitsrisiken identifiziert, bewertet und minimiert.
- Technische und organisatorische Maßnahmen:
- Prävention: Firewalls, Anti-Malware, Patch-Management.
- Erkennung: Monitoring-Systeme (z. B. SIEM) und Schwachstellenscans.
- Reaktion: Incident-Response-Pläne und Notfallmanagement.
- Wiederherstellung: Backup- und Recovery-Strategien.
- Zugangskontrollen: Einführung von Multi-Faktor-Authentifizierung (MFA) und rollenbasiertem Zugriff.
4. Vorfallsmanagement
- Meldung von Sicherheitsvorfällen:
- Meldepflicht von Cybervorfällen, die erhebliche Auswirkungen auf die erbrachten Dienste haben.
- Meldung muss an die zuständige nationale Behörde oder das CSIRT (Computer Security Incident Response Team) erfolgen, in der Regel innerhalb von 24 bis 72 Stunden.
- Vorfallsprotokollierung: Dokumentation von Vorfällen und deren Bearbeitung.
5. Kooperation mit Behörden
- Zusammenarbeit mit nationalen Behörden und CSIRTs:
- Bereitstellung von Informationen über IT-Sicherheitsvorfälle.
- Teilnahme an nationalen und sektorspezifischen Sicherheitsübungen.
- Erstellung von Berichten: Regelmäßige Berichterstattung über den Stand der Cybersicherheit und durchgeführte Maßnahmen.
6. Maßnahmen zur Lieferkettensicherheit
- Sicherstellung der Cybersicherheit in der Lieferkette:
- Überprüfung von Drittanbietern und Lieferanten auf Cybersicherheitsmaßnahmen.
- Verträge, die Sicherheitsanforderungen an Dienstleister festlegen.
7. Sektor- und unternehmensspezifische Maßnahmen
- Branchenspezifische Anforderungen:
- Abhängig vom Sektor (z. B. Gesundheitswesen, Verkehr) können spezifische Anforderungen gelten.
- Netzwerk- und Systemsicherheit:
- Minimierung von Schwachstellen in den eingesetzten IT-Systemen.
- Implementierung sicherer Protokolle und regelmäßige Tests der Sicherheitsmechanismen.
8. Ausbildung und Sensibilisierung
- Mitarbeiterschulungen: Regelmäßige Schulungen zu Cyberrisiken und sicheren Arbeitspraktiken.
- Sensibilisierungskampagnen: Förderung eines Sicherheitsbewusstseins im gesamten Unternehmen.
9. Prüfungen und Audits
- Regelmäßige Audits: Überprüfung der Sicherheitsmaßnahmen durch interne oder externe Audits.
- Selbstbewertungen: Regelmäßige Eigenkontrollen zur Bewertung der Sicherheitslage.
- Zertifizierungen: Optional: Zertifizierung nach ISO/IEC 27001 oder anderen relevanten Standards.
10. Sanktionen und Strafen
- Bußgelder: Hohe Strafen bei Verstößen (bis zu 2 % des weltweiten Jahresumsatzes).
- Persönliche Haftung: Geschäftsführung kann für Versäumnisse bei der Cybersicherheit haftbar gemacht werden.
11. Umsetzung eines Cybersicherheitsplans
- Strategie entwickeln: Ein klarer Plan für Cybersicherheitsmaßnahmen, der Prioritäten setzt und Verantwortlichkeiten definiert.
- Kontinuierliche Verbesserung: Maßnahmen regelmäßig überprüfen und an neue Bedrohungen anpassen.
Schlusswort
- Die NIS 2-Richtlinie erfordert einen umfassenden und systematischen Ansatz zur Cybersicherheit, der nicht nur technische, sondern auch organisatorische und rechtliche Aspekte berücksichtigt. Unternehmen sollten frühzeitig Maßnahmen ergreifen, um Sanktionen zu vermeiden und die Sicherheit ihrer Dienste zu gewährleisten.
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