Wer als kritische Infrastruktur gilt und die Bedinungen von NIS2 erfüllt trägt große Verantwortung. Hierbei geht es um die Existenz unseres Ökosystems in Deutschland. Damit bei kritischen Situationen das System nicht kollabiert.
Kurz vorweg: NIS2 sichert unser Überleben ab! Für den Fall der Fälle müssten alle Organe weiter funktionieren damit unser Leben ununterbrochen fortgeführt werden kann.
Damit das funktioniert müssen alle Unternehmen die mehr als 50 Mitarbeiter beschäftigen oder einen Jahresumsatz von 10 Mio. € erreichen und aus diesen Branchen stets funktionieren:
Verantwortung der Geschäftsführung
Risikomanagement: Einführung eines Risikomanagementsystems, das Cybersicherheitsrisiken identifiziert, bewertet und minimiert.
Technische und organisatorische Maßnahmen:
Prävention: Firewalls, Anti-Malware, Patch-Management.
Erkennung: Monitoring-Systeme (z. B. SIEM) und Schwachstellenscans.
Reaktion: Incident-Response-Pläne und Notfallmanagement.
Wiederherstellung: Backup- und Recovery-Strategien.
Zugangskontrollen: Einführung von Multi-Faktor-Authentifizierung (MFA) und rollenbasiertem Zugriff.
Meldung von Sicherheitsvorfällen:
Meldepflicht von Cybervorfällen, die erhebliche Auswirkungen auf die erbrachten Dienste haben. Meldung muss an die zuständige nationale Behörde oder das CSIRT (Computer Security Incident Response Team) erfolgen, in der Regel innerhalb von 24 bis 72 Stunden. Vorfallsprotokollierung: Dokumentation von Vorfällen und deren Bearbeitung.
Zusammenarbeit mit nationalen Behörden und CSIRTs:
Bereitstellung von Informationen über IT-Sicherheitsvorfälle. Teilnahme an nationalen und sektorspezifischen Sicherheitsübungen. Erstellung von Berichten: Regelmäßige Berichterstattung über den Stand der Cybersicherheit und durchgeführte Maßnahmen.
Sicherstellung der Cybersicherheit in der Lieferkette: Überprüfung von Drittanbietern und Lieferanten auf Cybersicherheitsmaßnahmen. Verträge, die Sicherheitsanforderungen an Dienstleister festlegen.
Branchenspezifische Anforderungen: Abhängig vom Sektor (z. B. Gesundheitswesen, Verkehr) können spezifische Anforderungen gelten. Netzwerk- und Systemsicherheit: Minimierung von Schwachstellen in den eingesetzten IT-Systemen. Implementierung sicherer Protokolle und regelmäßige Tests der Sicherheitsmechanismen.
Mitarbeiterschulungen: Regelmäßige Schulungen zu Cyberrisiken und sicheren Arbeitspraktiken.
Sensibilisierungskampagnen: Förderung eines Sicherheitsbewusstseins im gesamten Unternehmen.
Regelmäßige Audits: Überprüfung der Sicherheitsmaßnahmen durch interne oder externe Audits.
Selbstbewertungen: Regelmäßige Eigenkontrollen zur Bewertung der Sicherheitslage.
Zertifizierungen: Optional: Zertifizierung nach ISO/IEC 27001 oder anderen relevanten Standard
Bußgelder: Hohe Strafen bei Verstößen (bis zu 2 % des weltweiten Jahresumsatzes).
Persönliche Haftung: Geschäftsführung kann für Versäumnisse bei der Cybersicherheit haftbar gemacht werden.
Strategie entwickeln: Ein klarer Plan für Cybersicherheitsmaßnahmen, der Prioritäten setzt und Verantwortlichkeiten definiert.
Kontinuierliche Verbesserung: Maßnahmen regelmäßig überprüfen und an neue Bedrohungen anpassen.
Die NIS 2-Richtlinie erfordert einen umfassenden und systematischen Ansatz zur Cybersicherheit, der nicht nur technische, sondern auch organisatorische und rechtliche Aspekte berücksichtigt. Unternehmen sollten frühzeitig Maßnahmen ergreifen, um Sanktionen zu vermeiden und die Sicherheit ihrer Dienste zu gewährleisten.
Mit unseren DSGVO-konformen Prozessen gewährleisten wir die Vertraulichkeit und Sicherheit Ihrer Daten. Wir bringen Ihr Unternehmen in Einklang mit den gesetzlichen Anforderungen und stärken das Vertrauen Ihrer Kunden. Wir bieten Ihnen ein sicheres Datenmanagement.
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