Mit dem NIS2-Umsetzungsgesetz hat Deutschland den Kreis der regulierten Unternehmen deutlich erweitert. NIS2 betrifft nicht mehr nur Betreiber kritischer Infrastrukturen, sondern auch viele mittelständische Unternehmen ab 50 Mitarbeitenden. Das Gesetz ist seit dem 6. Dezember 2025 in Kraft, und die Registrierungsfrist ist abgelaufen. Für betroffene Unternehmen geht es jetzt um die Umsetzung der Pflichten und um die persönliche Verantwortung der Geschäftsleitung. Dieser Beitrag zeigt, wie Sie Ihre Betroffenheit prüfen und welche Maßnahmen Sie umsetzen sollten.
Was ist NIS2?
NIS2 bezeichnet die zweite EU-Richtlinie zur Netz- und Informationssicherheit (Richtlinie (EU) 2022/2555). In Deutschland wurde sie mit dem NIS2-Umsetzungsgesetz vor allem durch ein neues BSI-Gesetz (BSIG) umgesetzt.[1] Das Gesetz verpflichtet Unternehmen bestimmter Sektoren zu Mindeststandards in der IT-Sicherheit.
Zentrale Begriffe:
- Besonders wichtige Einrichtung: große Unternehmen in Sektoren nach Anlage 1 BSIG sowie Betreiber kritischer Anlagen
- Wichtige Einrichtung: mittlere Unternehmen in Sektoren nach Anlage 1 und 2 BSIG
- Erheblicher Sicherheitsvorfall: Vorfall mit schwerer Betriebsstörung oder erheblichem Schaden
- Risikomanagementmaßnahmen: technische und organisatorische Maßnahmen nach § 30 BSIG
Die Schwellenwerte
Ob Sie betroffen sind, hängt von Sektor und Größe ab. Die Größenschwellen aus § 28 BSIG fasst die Tabelle zusammen.[2]
Besonders wichtige Einrichtung
Wichtige Einrichtung
Nicht erfasst (Regelfall)
Für die Berechnung gilt die KMU-Empfehlung der EU-Kommission. Daten verbundener Unternehmen können unter Umständen außer Betracht bleiben.[2]
Wer ist von NIS2 betroffen?
Viele Unternehmen unterschätzen, wie breit die Sektoren gefasst sind. Neben Energie und Gesundheit gehören auch Produktion, Logistik und digitale Dienste dazu.
Sektoren mit hoher Kritikalität (Anlage 1)
Anlage 1 BSIG umfasst unter anderem Energie, Transport und Verkehr, Finanzwesen, Gesundheit, Wasser, digitale Infrastruktur und das Management von IKT-Diensten.[2] Auch Managed Service Provider fallen in diese Gruppe.
Sonstige kritische Sektoren (Anlage 2)
Anlage 2 BSIG nennt unter anderem Post- und Kurierdienste, Abfallbewirtschaftung, Chemie, Lebensmittel, verarbeitendes Gewerbe und digitale Dienste.[2] Zum verarbeitenden Gewerbe zählen etwa Maschinenbau, Elektrotechnik und Fahrzeugbau.
Selbst prüfen und dokumentieren
Unternehmen müssen selbst prüfen, ob sie betroffen sind.[1] Das BSI stellt dafür eine Betroffenheitsprüfung bereit. Dokumentieren Sie das Ergebnis, auch wenn es negativ ausfällt. Prüfen Sie die Einordnung erneut, wenn sich Mitarbeiterzahl, Umsatz oder Geschäftsfelder ändern. Bei komplexen Unternehmensverbünden ist eine rechtliche Prüfung sinnvoll, weil die Zuordnung zu Sektoren nicht immer eindeutig ist.

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Checkliste kostenlos herunterladenWelche Pflichten gelten für betroffene Unternehmen?
Das BSI nennt drei zentrale Pflichten: Registrierung, Meldung und Risikomanagement.[1] Dazu kommt die Verantwortung der Geschäftsleitung.
Registrierung beim BSI
Die Registrierung läuft zweistufig über „Mein Unternehmenskonto“ und das BSI-Portal.[4] Sie ist spätestens drei Monate nach Eintritt der Betroffenheit fällig. Für Unternehmen, die schon mit Inkrafttreten betroffen waren, endete die Frist damit im März 2026. Änderungen melden Sie spätestens nach zwei Wochen.
Meldepflichten
§ 32 BSIG gibt für erhebliche Sicherheitsvorfälle feste Fristen vor.[3]
Meldestufen:
- Erstmeldung: unverzüglich, spätestens 24 Stunden nach Kenntnis
- Folgemeldung: spätestens 72 Stunden nach Kenntnis, mit erster Bewertung
- Abschlussmeldung: spätestens einen Monat nach der 72-Stunden-Meldung
Risikomanagement nach § 30 BSIG
Die Maßnahmen müssen angemessen und dokumentiert sein.[5] Für den Mittelstand stehen meist die folgenden Bereiche im Vordergrund.
Typische Handlungsfelder:
- Zugänge: Multi-Faktor-Authentifizierung und Berechtigungskonzept
- Datensicherung: Backups mit Offline-Kopie und Notfallplan
- Schwachstellen: Patch-Management und Monitoring
- Lieferkette: Sicherheitsanforderungen an IT-Dienstleister
- Schulung: regelmäßige Schulungen, auch für die Geschäftsleitung
Verantwortung der Geschäftsleitung
Die Geschäftsleitung muss die Maßnahmen billigen, ihre Umsetzung überwachen und regelmäßig an Schulungen teilnehmen.[6] Bei Pflichtverletzungen kann sie haften. Lassen Sie die rechtliche Einordnung für Ihr Unternehmen von einer Rechtsberatung prüfen.
Der Blick der Kunden
Auch wenn Sie selbst nicht betroffen sind, können Ihre Kunden es sein. Sie müssen Risiken in ihrer Lieferkette berücksichtigen und fragen deshalb zunehmend nach Sicherheitsmaßnahmen ihrer Zulieferer.[5] Wer MFA, Backup und Patch-Management belegen kann, beantwortet solche Fragebögen schneller.
Dokumentation von Anfang an
Halten Sie jede Maßnahme mit Datum, Verantwortlichen und Ergebnis fest. Das BSIG verlangt, die Einhaltung der Risikomanagementmaßnahmen zu dokumentieren.[5] Eine fehlende Dokumentation ist selbst ein Verstoß, auch wenn die Technik vorhanden ist.[7]
Checkliste: NIS2 im Mittelstand umsetzen
Beginnen Sie mit den Maßnahmen, die Sie unabhängig von der rechtlichen Einordnung brauchen. Viele davon schützen auch nicht betroffene Unternehmen.
- Betroffenheit prüfen: Sektor, Größe, Verbund, Ergebnis dokumentieren
- Registrieren: Mein Unternehmenskonto und BSI-Portal
- Verantwortung festlegen: Ansprechpartner und Freigabe durch die Geschäftsleitung
- Meldeprozess einrichten: wer meldet was innerhalb von 24 Stunden
- MFA einführen: für alle Konten mit Zugriff aus dem Internet
- Backup und Notfallplan: Offline-Kopie, Wiederherstellung testen
- Patch-Management: Updates für Server, Clients und Netzwerk
- Dienstleister prüfen: Verträge und Sicherheitsanforderungen
- Schulen: Mitarbeitende und Geschäftsleitung
Was passiert bei Verstößen?
Das BSI kann Anordnungen treffen und Bußgelder verhängen. Die Höhe richtet sich nach Kategorie und Verstoß.
Mögliche Folgen:
- Besonders wichtige Einrichtungen: bis 10 Mio. € bei Verstößen gegen Risikomanagement- oder Meldepflichten, bei über 500 Mio. € Umsatz bis 2 % des weltweiten Umsatzes[7]
- Wichtige Einrichtungen: bis 7 Mio. €, bei über 500 Mio. € Umsatz bis 1,4 % des weltweiten Umsatzes[7]
- Registrierung: fehlende oder verspätete Angaben können bis 500.000 € kosten[7]
- Haftung: Geschäftsleitungen haften für die Umsetzung der Pflichten[6]
Wie Sie Backup und Notfallplan aufbauen, zeigt unser Beitrag zu Ransomware-Angriff, Backup und Notfallplan. Die Absicherung der Konten beschreibt der Beitrag Microsoft 365 absichern.
NIS2 mit Blured
NIS2 ist zu großen Teilen ein IT-Sicherheitsprojekt mit Dokumentationspflicht. Als Managed Service Provider (MSP) aus Düsseldorf setzen wir die technischen Maßnahmen für Unternehmen mit 25 bis 250 Mitarbeitenden um. Für IT-Infrastrukturberatung und -implementierung ist BDT nach ISO/IEC 27001 zertifiziert.
Ihre Vorteile:
- klare Prioritäten: technische Maßnahmen nach Risiko geordnet
- Umsetzung: MFA, Backup, Patch-Management und Monitoring
- Nachweise: dokumentierter Stand für Geschäftsleitung und Aufsicht
- Betrieb: laufende Überwachung statt einmaliger Projekte
- ISO/IEC 27001: zertifiziert für IT-Infrastrukturberatung und -implementierung
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FAQ
Wer ist von NIS2 betroffen?
Seit wann gilt NIS2 in Deutschland?
Welche Meldefristen gelten bei NIS2?
Was müssen betroffene Unternehmen tun?
Ist NIS2 auch für kleinere Unternehmen relevant?
Nächster Schritt
NIS2-Maßnahmen mit BDT umsetzen
Sie fallen unter NIS2 oder sind sich nicht sicher? Wir von Blured Digital Technologies in Düsseldorf setzen die technischen Maßnahmen um, von MFA und Backup bis Monitoring, und liefern die Dokumentation für Ihre Nachweise. Die rechtliche Einordnung klären Sie mit Ihrer Rechtsberatung.







