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NIS2 umsetzen
NIS2 im Mittelstand umsetzen
Seit dem 6. Dezember 2025 gilt das NIS2-Umsetzungsgesetz. Wir helfen bei der Betroffenheitsprüfung, setzen die technischen Maßnahmen um und dokumentieren den Stand für Ihre Nachweise.
- § 30 BSIG
- Meldung in 24 h
- Aus Düsseldorf

BetroffenheitSektor und Größe prüfen
PrioritätenMaßnahmen nach Risiko
UmsetzungMFA, Backup, Patches, Monitoring
NachweiseDokumentierter Stand
Wer ist betroffen?
Die Schwellenwerte nach § 28 BSIG
Entscheidend sind Sektor und Größe. Betreiber kritischer Anlagen sind unabhängig von der Größe erfasst.
Besonders wichtige Einrichtung
ab 250
Mitarbeitendeoder Umsatz und BilanzUmsatz über 50 Mio. € und Bilanz über 43 Mio. €
SektorenAnlage 1 BSIG
Wichtige Einrichtung
ab 50
Mitarbeitendeoder Umsatz und BilanzUmsatz und Bilanz jeweils über 10 Mio. €
SektorenAnlage 1 und 2 BSIG
Nicht erfasst (Regelfall)
unter 50
Mitarbeitendeoder Umsatz und BilanzUmsatz oder Bilanz bis 10 Mio. €
Sektoren–
Pflichten
Was betroffene Unternehmen tun müssen
Das BSI nennt drei zentrale Pflichten – dazu kommt die Verantwortung der Geschäftsleitung.
Registrierung
Über „Mein Unternehmenskonto“ und das BSI-Portal, spätestens drei Monate nach Eintritt der Betroffenheit.
Meldepflichten
Erstmeldung binnen 24 Stunden, Folgemeldung nach 72 Stunden, Abschlussmeldung nach einem Monat.
Risikomanagement
Angemessene, dokumentierte Maßnahmen nach § 30 BSIG – von MFA bis Lieferkette.
Geschäftsleitung
Billigen, überwachen, regelmäßig schulen – bei Pflichtverletzungen droht Haftung.
Unsere Leistung
Technische NIS2-Maßnahmen als Managed Service
Wir setzen um, was technisch fällig ist, und liefern die Dokumentation.
Zugänge absichern
MFA für alle Konten mit Internetzugriff, Berechtigungskonzept, Admin-Konten trennen.
Backup & Notfallplan
Backups mit Offline-Kopie, getestete Wiederherstellung, Notfall- und Meldeprozess.
Patch-Management & Monitoring
Updates für Server, Clients und Netzwerk, laufende Überwachung durch unser Team.
Schulungen
Security-Awareness für Mitarbeitende und Geschäftsleitung.
Lieferkette
Sicherheitsanforderungen an Dienstleister und Fragebögen Ihrer Kunden beantworten.
Dokumentation
Nachvollziehbarer Stand für Geschäftsleitung und Aufsicht.
Wichtig: keine Rechtsberatung
Wir sind IT-Dienstleister. Die rechtliche Einordnung Ihres Unternehmens – vor allem bei Unternehmensverbünden – klären Sie bitte mit Ihrer Rechtsberatung. Wir liefern die technische Grundlage und die Dokumentation. Mehr Hintergrund im Beitrag NIS2 im Mittelstand umsetzen.
Quellen: BSI, §§ 28, 30, 32, 38, 65 BSIG.
FAQ
Häufige Fragen
Ihre Frage ist nicht dabei? Schreiben Sie uns – wir antworten persönlich.
Frage stellenUnternehmen in den Sektoren der Anlagen 1 und 2 BSIG mit mindestens 50 Mitarbeitenden oder mehr als 10 Mio. € Umsatz und Bilanzsumme. Betreiber kritischer Anlagen sind unabhängig von der Größe erfasst.
Das NIS2-Umsetzungsgesetz ist seit dem 6. Dezember 2025 in Kraft.
Erstmeldung spätestens 24 Stunden nach Kenntnis eines erheblichen Vorfalls, Folgemeldung nach 72 Stunden, Abschlussmeldung spätestens einen Monat danach.
Das BSI kann Anordnungen treffen und Bußgelder verhängen – für wichtige Einrichtungen bis 7 Mio. €, für besonders wichtige bis 10 Mio. € oder einen Anteil am weltweiten Umsatz.
Oft indirekt: Betroffene Kunden müssen ihre Lieferkette absichern und fragen deshalb nach Ihren Sicherheitsmaßnahmen.
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