NIS2 umsetzen

NIS2 im Mittelstand umsetzen

Seit dem 6. Dezember 2025 gilt das NIS2-Umsetzungsgesetz. Wir helfen bei der Betroffenheitsprüfung, setzen die technischen Maßnahmen um und dokumentieren den Stand für Ihre Nachweise.

  • § 30 BSIG
  • Meldung in 24 h
  • Aus Düsseldorf
Datenanalyse am Laptop
BetroffenheitSektor und Größe prüfen
PrioritätenMaßnahmen nach Risiko
UmsetzungMFA, Backup, Patches, Monitoring
NachweiseDokumentierter Stand

Wer ist betroffen?

Die Schwellenwerte nach § 28 BSIG

Entscheidend sind Sektor und Größe. Betreiber kritischer Anlagen sind unabhängig von der Größe erfasst.

Besonders wichtige Einrichtung

ab 250
Mitarbeitende
oder Umsatz und BilanzUmsatz über 50 Mio. € und Bilanz über 43 Mio. €
SektorenAnlage 1 BSIG

Wichtige Einrichtung

ab 50
Mitarbeitende
oder Umsatz und BilanzUmsatz und Bilanz jeweils über 10 Mio. €
SektorenAnlage 1 und 2 BSIG

Nicht erfasst (Regelfall)

unter 50
Mitarbeitende
oder Umsatz und BilanzUmsatz oder Bilanz bis 10 Mio. €
Sektoren–
Titelseite der NIS2-Checkliste von BDT
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Kostenlose NIS2-Checkliste

Über 30 Prüfpunkte nach BSIG auf 5 Seiten: Betroffenheit, Geschäftsleitung, Maßnahmen nach § 30 und Meldepflichten. So sehen Sie schnell, wo Ihr Unternehmen steht.

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Pflichten

Was betroffene Unternehmen tun müssen

Das BSI nennt drei zentrale Pflichten – dazu kommt die Verantwortung der Geschäftsleitung.

Registrierung

Über „Mein Unternehmenskonto“ und das BSI-Portal, spätestens drei Monate nach Eintritt der Betroffenheit.

Meldepflichten

Erstmeldung binnen 24 Stunden, Folgemeldung nach 72 Stunden, Abschlussmeldung nach einem Monat.

Risikomanagement

Angemessene, dokumentierte Maßnahmen nach § 30 BSIG – von MFA bis Lieferkette.

Geschäftsleitung

Billigen, überwachen, regelmäßig schulen – bei Pflichtverletzungen droht Haftung.

Unsere Leistung

Technische NIS2-Maßnahmen als Managed Service

Wir setzen um, was technisch fällig ist, und liefern die Dokumentation.

Zugänge absichern

MFA für alle Konten mit Internetzugriff, Berechtigungskonzept, Admin-Konten trennen.

Backup & Notfallplan

Backups mit Offline-Kopie, getestete Wiederherstellung, Notfall- und Meldeprozess.

Patch-Management & Monitoring

Updates für Server, Clients und Netzwerk, laufende Überwachung durch unser Team.

Schulungen

Security-Awareness für Mitarbeitende und Geschäftsleitung.

Lieferkette

Sicherheitsanforderungen an Dienstleister und Fragebögen Ihrer Kunden beantworten.

Dokumentation

Nachvollziehbarer Stand für Geschäftsleitung und Aufsicht.

Wichtig: keine Rechtsberatung

Wir sind IT-Dienstleister. Die rechtliche Einordnung Ihres Unternehmens – vor allem bei Unternehmensverbünden – klären Sie bitte mit Ihrer Rechtsberatung. Wir liefern die technische Grundlage und die Dokumentation. Mehr Hintergrund im Beitrag NIS2 im Mittelstand umsetzen.

Quellen: BSI, §§ 28, 30, 32, 38, 65 BSIG.

FAQ

Häufige Fragen

Ihre Frage ist nicht dabei? Schreiben Sie uns – wir antworten persönlich.

Frage stellen

Unternehmen in den Sektoren der Anlagen 1 und 2 BSIG mit mindestens 50 Mitarbeitenden oder mehr als 10 Mio. € Umsatz und Bilanzsumme. Betreiber kritischer Anlagen sind unabhängig von der Größe erfasst.

Das NIS2-Umsetzungsgesetz ist seit dem 6. Dezember 2025 in Kraft.

Erstmeldung spätestens 24 Stunden nach Kenntnis eines erheblichen Vorfalls, Folgemeldung nach 72 Stunden, Abschlussmeldung spätestens einen Monat danach.

Das BSI kann Anordnungen treffen und Bußgelder verhängen – für wichtige Einrichtungen bis 7 Mio. €, für besonders wichtige bis 10 Mio. € oder einen Anteil am weltweiten Umsatz.

Oft indirekt: Betroffene Kunden müssen ihre Lieferkette absichern und fragen deshalb nach Ihren Sicherheitsmaßnahmen.

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