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NIS2 & DSGVO
Bin ich von NIS2 betroffen?
Ob NIS2 für Ihr Unternehmen gilt, hängt vor allem von Sektor und Größe ab. Hier finden Sie die Schwellenwerte, die Pflichten und den direkten Weg zum Quick-Check.
- Betroffenheit
- § 28 BSIG
- Bußgelder

Schwellenwerte
Wer ist betroffen?
Entscheidend sind Sektor und Größe. Betreiber kritischer Anlagen sind unabhängig von der Größe erfasst.
Besonders wichtige Einrichtung
ab 250
Mitarbeitendeoder Umsatz und BilanzUmsatz über 50 Mio. € und Bilanz über 43 Mio. €
SektorenAnlage 1 BSIG
Wichtige Einrichtung
ab 50
Mitarbeitendeoder Umsatz und BilanzUmsatz und Bilanz jeweils über 10 Mio. €
SektorenAnlage 1 und 2 BSIG
Nicht erfasst (Regelfall)
unter 50
Mitarbeitendeoder Umsatz und BilanzUmsatz oder Bilanz bis 10 Mio. €
Sektoren–
Sektoren
Ist Ihre Branche erfasst?
Anlage 1 und 2 BSIG, zum Beispiel:
Energie, Wasser & Abfall
Versorgung und Entsorgung.
Transport & Post
Transport und Verkehr, Post- und Kurierdienste.
Finanzwesen & Gesundheit
Finanzdienstleistungen und Gesundheitswesen.
Digitale Infrastruktur
IKT-Dienste und digitale Dienste.
Verarbeitendes Gewerbe
Z. B. Maschinen-, Fahrzeugbau und Elektrotechnik.
Chemie & Lebensmittel
Herstellung und Handel.
Pflichten & Bußgelder
Was auf betroffene Unternehmen zukommt
Die zentralen Pflichten nach BSIG.
Registrierung
Über „Mein Unternehmenskonto“ und das BSI-Portal, spätestens drei Monate nach Eintritt der Betroffenheit.
Meldepflichten
Erstmeldung binnen 24 Stunden, Folgemeldung nach 72 Stunden, Abschlussmeldung nach einem Monat.
Risikomanagement
Angemessene, dokumentierte Maßnahmen nach § 30 BSIG – von MFA bis Lieferkette.
Bußgelder
Für wichtige Einrichtungen bis 7 Mio. €, für besonders wichtige bis 10 Mio. € oder einen Anteil am weltweiten Umsatz.
Auch ohne NIS2
Indirekt betroffen und DSGVO
Zwei Punkte, die oft übersehen werden.
Über die Lieferkette
Betroffene Kunden müssen ihre Lieferkette absichern und fragen deshalb nach Ihren Sicherheitsmaßnahmen.
Datenschutz (DSGVO)
Verarbeiten Sie personenbezogene Daten, gelten zusätzlich die Anforderungen der DSGVO. Wir setzen die technische Seite um; die rechtliche Einordnung klären Sie mit Ihrer Rechtsberatung.
FAQ
Häufige Fragen
Ihre Frage ist nicht dabei? Schreiben Sie uns – wir antworten persönlich.
Frage stellenUnternehmen in den Sektoren der Anlagen 1 und 2 BSIG mit mindestens 50 Mitarbeitenden oder mehr als 10 Mio. € Umsatz und Bilanzsumme. Betreiber kritischer Anlagen sind unabhängig von der Größe erfasst.
Das NIS2-Umsetzungsgesetz ist seit dem 6. Dezember 2025 in Kraft.
Das BSI kann Anordnungen treffen und Bußgelder verhängen – für wichtige Einrichtungen bis 7 Mio. €, für besonders wichtige bis 10 Mio. € oder einen Anteil am weltweiten Umsatz.
Oft indirekt: Betroffene Kunden müssen ihre Lieferkette absichern und fragen deshalb nach Ihren Sicherheitsmaßnahmen.
Nein. Wir sind IT-Dienstleister und liefern die technische Grundlage und Dokumentation. Die rechtliche Einordnung klären Sie bitte mit Ihrer Rechtsberatung.
Jetzt starten
Betroffen oder nicht? In vier Fragen zur Einschätzung.
Der NIS2-Quick-Check gibt Ihnen eine erste Orientierung – danach besprechen wir die nächsten Schritte.
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