NIS2 & DSGVO

Bin ich von NIS2 betroffen?

Ob NIS2 für Ihr Unternehmen gilt, hängt vor allem von Sektor und Größe ab. Hier finden Sie die Schwellenwerte, die Pflichten und den direkten Weg zum Quick-Check.

  • Betroffenheit
  • § 28 BSIG
  • Bußgelder
Team bespricht Unterlagen im Büro

Schwellenwerte

Wer ist betroffen?

Entscheidend sind Sektor und Größe. Betreiber kritischer Anlagen sind unabhängig von der Größe erfasst.

Besonders wichtige Einrichtung

ab 250
Mitarbeitende
oder Umsatz und BilanzUmsatz über 50 Mio. € und Bilanz über 43 Mio. €
SektorenAnlage 1 BSIG

Wichtige Einrichtung

ab 50
Mitarbeitende
oder Umsatz und BilanzUmsatz und Bilanz jeweils über 10 Mio. €
SektorenAnlage 1 und 2 BSIG

Nicht erfasst (Regelfall)

unter 50
Mitarbeitende
oder Umsatz und BilanzUmsatz oder Bilanz bis 10 Mio. €
Sektoren–

Sektoren

Ist Ihre Branche erfasst?

Anlage 1 und 2 BSIG, zum Beispiel:

Energie, Wasser & Abfall

Versorgung und Entsorgung.

Transport & Post

Transport und Verkehr, Post- und Kurierdienste.

Finanzwesen & Gesundheit

Finanzdienstleistungen und Gesundheitswesen.

Digitale Infrastruktur

IKT-Dienste und digitale Dienste.

Verarbeitendes Gewerbe

Z. B. Maschinen-, Fahrzeugbau und Elektrotechnik.

Chemie & Lebensmittel

Herstellung und Handel.

Pflichten & Bußgelder

Was auf betroffene Unternehmen zukommt

Die zentralen Pflichten nach BSIG.

Registrierung

Über „Mein Unternehmenskonto“ und das BSI-Portal, spätestens drei Monate nach Eintritt der Betroffenheit.

Meldepflichten

Erstmeldung binnen 24 Stunden, Folgemeldung nach 72 Stunden, Abschlussmeldung nach einem Monat.

Risikomanagement

Angemessene, dokumentierte Maßnahmen nach § 30 BSIG – von MFA bis Lieferkette.

Bußgelder

Für wichtige Einrichtungen bis 7 Mio. €, für besonders wichtige bis 10 Mio. € oder einen Anteil am weltweiten Umsatz.

Auch ohne NIS2

Indirekt betroffen und DSGVO

Zwei Punkte, die oft übersehen werden.

Über die Lieferkette

Betroffene Kunden müssen ihre Lieferkette absichern und fragen deshalb nach Ihren Sicherheitsmaßnahmen.

Datenschutz (DSGVO)

Verarbeiten Sie personenbezogene Daten, gelten zusätzlich die Anforderungen der DSGVO. Wir setzen die technische Seite um; die rechtliche Einordnung klären Sie mit Ihrer Rechtsberatung.

FAQ

Häufige Fragen

Ihre Frage ist nicht dabei? Schreiben Sie uns – wir antworten persönlich.

Frage stellen

Unternehmen in den Sektoren der Anlagen 1 und 2 BSIG mit mindestens 50 Mitarbeitenden oder mehr als 10 Mio. € Umsatz und Bilanzsumme. Betreiber kritischer Anlagen sind unabhängig von der Größe erfasst.

Das NIS2-Umsetzungsgesetz ist seit dem 6. Dezember 2025 in Kraft.

Das BSI kann Anordnungen treffen und Bußgelder verhängen – für wichtige Einrichtungen bis 7 Mio. €, für besonders wichtige bis 10 Mio. € oder einen Anteil am weltweiten Umsatz.

Oft indirekt: Betroffene Kunden müssen ihre Lieferkette absichern und fragen deshalb nach Ihren Sicherheitsmaßnahmen.

Nein. Wir sind IT-Dienstleister und liefern die technische Grundlage und Dokumentation. Die rechtliche Einordnung klären Sie bitte mit Ihrer Rechtsberatung.

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Betroffen oder nicht? In vier Fragen zur Einschätzung.

Der NIS2-Quick-Check gibt Ihnen eine erste Orientierung – danach besprechen wir die nächsten Schritte.